▸ Transparenz-Bericht

Quad9 betrachtet den Datenschutz als ein vorrangiges Ziel der Organisation. Wir speichern keine Informationen über Endbenutzer in der Plattform, denn es gibt keine individuellen "Konten", die eine Person oder Organisation auf irgendeine Weise (einschliesslich über die IP-Adresse) mit Resolver-Anfragen korrelieren, durch die Namen an unsere Systeme gestellt werden. Quad9 unterhält keine Benutzerdatenbank und hat keine Kenntnis von den Identitäten oder der Herkunft der Benutzer des Systems. Der Zugang zu unserem Dienst ist kostenlos und erfolgt ohne Vertrag oder Anmeldeverfahren, so dass es für Quad9 keine Möglichkeit gibt, DNS-Anfragen mit einer Person oder Einrichtung in Verbindung zu bringen. Diese strikte Nicht-Speicherung von Informationen ist eine grundlegende Annahme und ein Entwicklungsziel bei all unseren Systemen und unserer Software. Selbst mit solchen erklärten Richtlinien und Modellen kann es Fälle geben, in denen Strafverfolgungsbehörden Informationen von Quad9 anfordern, um zu versuchen, Aktivitäten auf dem System mit einem Benutzer, einer Organisation, einer IP-Adresse oder einem anderen Schlüsselwert zu korrelieren. In den folgenden Abschnitten werden die Umstände und Bedingungen beschrieben, unter denen Quad9 auf solche Anfragen antworten würde.

Rechtssprechung

Quad9 fällt unter die Gerichtsbarkeit des Schweizer Regulierungsrechts und Strafgesetzbuchs und kommt nur Informationsanfragen nach, die von Schweizer Behörden vorgelegt und genehmigt wurden. Quad9 ist es untersagt, Anfragen ausländischer Behörden nachzukommen, die nicht von den Schweizer Behörden genehmigt wurden (Artikel 271, Schweizerisches Strafgesetzbuch). Aus diesem Grund wird Quad9 nur Ersuchen nachkommen, die entweder 1) von Schweizer Behörden stammen oder 2) Ersuchen von nicht-schweizerischen Stellen sind, die durch ein internationales Rechtshilfeverfahren validiert und genehmigt wurden, bei denen festgestellt wurde, dass sie mit Schweizer Recht übereinstimmen, und die Quad9 nach Abschluss dieses Verfahrens von Schweizer Behörden vorgelegt wurden.

Quad9 speichert keine persönlichen Informationen über Transaktionen und verfügt der Klarheit halber über eine Bestätigung der Ausnahme von solchen Anforderungen nach Schweizer Recht. Quad9 ist nicht verpflichtet, Metadaten über Benutzer oder deren Anfragen zu speichern und gilt ausdrücklich nicht als Anbieter von abgeleiteten Kommunikationsdiensten („Provider of Derived Communications Services“, PDCS) gemäss dem Schweizer Bundesgesetz über die Überwachung von Post und Telekommunikation (SPTA; SR 780.1). Auch gilt Quad9 nicht als Anbieter von Fernmeldediensten (FDA) im Sinne von Artikel 3 Buchstabe b FMG. Der Schweizerische Post- und Fernmeldeüberwachungsdienst (PTss) gibt diese abschliessende Stellungnahme ab: Zusammenfassend bestätigen wir, dass Quad9 bei der Erbringung seines DNS-Resolver-Dienstes nicht dem SPTA unterliegt und daher keine Verpflichtungen nach dem SPTA und seinen Ausführungsverordnungen zu erfüllen hat.

Prozess

Quad9 kann Anfragen von Strafverfolgungsbehörden nach Informationen über Transaktionen bestimmter Benutzer des Systems erhalten, obwohl Quad9 nicht in der Lage ist, auf diese zu antworten. Im Falle des Erhalts einer gerichtlichen Anordnung sind wir verpflichtet, zu antworten und alle Informationen bereitzustellen, die wir in Bezug auf die Anfrage haben und die von den Schweizer Behörden bestätigt und vorgelegt wurden. Alle Anfragen werden von unseren Rechts- und Verwaltungsmitarbeitern geprüft. Wir werden nur dann Informationen zur Verfügung stellen, wenn wir von den Schweizer Behörden dazu aufgefordert werden. Da Quad9 keine Informationen speichert, die DNS-Anfragen mit einem bestimmten Benutzer oder einer IP-Adresse korrelieren können, gibt es keinen offensichtlichen Wert solcher Anfragen für Quad9 und keine von Quad9 aufbewahrten Aufzeichnungen, die bei einer Untersuchung des Verhaltens eines bestimmten Benutzers von Bedeutung wären.

Hinweis für Strafverfolgungsbehörden

Wir empfehlen Strafverfolgungsbehörden, mit Quad9 über unsere Support-Kanäle zu kommunizieren, bevor sie versuchen, Informationen über einen bestimmten Benutzer zu erhalten. Möglicherweise können wir klären, wie es möglich und zwingend erforderlich ist, dass unser System keine Informationen über Endbenutzer speichert. Diese Klärung kann der Behörde erhebliche Zeit und Mühe in einem Rechtsverfahren ersparen, das unserer Meinung nach nicht zielführend und wenig hilfreich für eine Untersuchung sein wird.

Bitte lesen Sie unsere Datenschutzrichtlinie, um zu erfahren, welche Daten Quad9 über Abfragen speichert. Es werden keine IP-Adressinformationen oder andere benutzerspezifische Daten gespeichert.

Quad9 veröffentlicht Zusammenfassungen über alle Informationsanfragen, die es von autorisierten Strafverfolgungs- oder Justizbehörden erhält.

Anfragehistorie und Zusammenfassungen

2023 Q1 Leipzig District Court Decision File number: 05 O 807/22
2022 Keine Datenanfragen
2021 Keine Datenanfragen
2020 Keine Datenanfragen
2019 Keine Datenanfragen
2018 Keine Datenanfragen
2017 Keine Datenanfragen